Ambulante Betreuung
Zu unseren Aufgaben in der Ambulanten Betreuung gehören:
Regelmäßige persönliche Gespräche und telefonische Kontakte
Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen
Hilfen zur Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten
Anregung für die Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
Vermittlung weiterführender Hilfen
Heranführung an Arbeit bzw. Beschäftigung oder den Besuch einer Tagesstätte
Personen, bei denen die psychische Beeinträchtigung primär auf einer Suchterkrankung beruht, fallen nicht in unseren Betreuungsbereich.
Die Kosten der ambulanten Betreuung werden in der Regel vom Amt für Teilhabe und Soziales – Fachstelle Eingliederungshilfe übernommen.